Mietrichtwerte Österreich
Richtwertmiete nach § 5 RichtWG — gültig ab 1. April 2026 — alle 9 Bundesländer
Richtwert je Bundesland
Alle Bundesländer
ab 1. April 2026| Bundesland | Richtwert |
|---|---|
| Vorarlberg | 10,35 €/m² |
| Salzburg | 9,31 €/m² |
| Steiermark | 9,30 €/m² |
| Tirol | 8,22 €/m² |
| Kärnten | 7,89 €/m² |
| Oberösterreich | 7,30 €/m² |
| Niederösterreich | 6,92 €/m² |
| Wien | 6,74 €/m² |
| Burgenland | 6,15 €/m² |
Was ist der Richtwert?
Der Richtwert ist ein gesetzlicher Referenzwert für die Nettomiete pro Quadratmeter Nutzfläche (§ 5 RichtWG). Jedes Bundesland hat einen eigenen Richtwert – er bildet die Ausgangsbasis für die Berechnung der Höchstmiete bei Altbauwohnungen.
Die tatsächlich zulässige Miete ergibt sich aus: Miete = Richtwert + Lagezuschlag + Zuschläge (Ausstattung, Lage) − Abschläge
Für welche Wohnungen gilt der Richtwert?
Nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG — hauptsächlich Wohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945. Für Neubauten, Einfamilienhäuser, geförderte Wohnungen und Dienstwohnungen gelten abweichende Regelungen.
Wann wird der Richtwert angepasst?
Der Richtwert wird am 1. April angepasst, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Anpassung um mehr als 5 % gestiegen ist. Die neuen Werte werden von der Statistik Austria veröffentlicht.
Die auf dieser Seite angezeigten Werte gelten ab 1. April 2026. Quelle: Statistik Austria – Richtwerte und Kategoriebeträge.
Richtwertmiete für deine Wohnung berechnen
Mit dem Richtwertrechner berechnest du die maximal zulässige Miete für eine konkrete Wohnung – inkl. Zu- und Abschlägen, Lagezuschlag und Befristungsabschlag.