Mietrichtwerte Österreich

Richtwertmiete nach § 5 RichtWG — gültig ab 1. April 2026 — alle 9 Bundesländer

8,02 €
Ø Richtwert Österreich
€/m² Nettomiete
6,15 €
Niedrigster Richtwert
Burgenland
10,35 €
Höchster Richtwert
Vorarlberg

Richtwert je Bundesland

< 7 € 7–8 € 8–9 € 9–10 € > 10 €
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Alle Bundesländer

ab 1. April 2026
Bundesland Richtwert
Vorarlberg 10,35 €/m²
Salzburg 9,31 €/m²
Steiermark 9,30 €/m²
Tirol 8,22 €/m²
Kärnten 7,89 €/m²
Oberösterreich 7,30 €/m²
Niederösterreich 6,92 €/m²
Wien 6,74 €/m²
Burgenland 6,15 €/m²
Richtwertmiete (Nettomiete) ohne Betriebskosten, Zu- und Abschläge. Quelle: Statistik Austria, § 5 RichtWG.

Was ist der Richtwert?

Der Richtwert ist ein gesetzlicher Referenzwert für die Nettomiete pro Quadratmeter Nutzfläche (§ 5 RichtWG). Jedes Bundesland hat einen eigenen Richtwert – er bildet die Ausgangsbasis für die Berechnung der Höchstmiete bei Altbauwohnungen.

Die tatsächlich zulässige Miete ergibt sich aus: Miete = Richtwert + Lagezuschlag + Zuschläge (Ausstattung, Lage) − Abschläge

Für welche Wohnungen gilt der Richtwert?

Nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG — hauptsächlich Wohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945. Für Neubauten, Einfamilienhäuser, geförderte Wohnungen und Dienstwohnungen gelten abweichende Regelungen.

Wann wird der Richtwert angepasst?

Der Richtwert wird am 1. April angepasst, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Anpassung um mehr als 5 % gestiegen ist. Die neuen Werte werden von der Statistik Austria veröffentlicht.

Die auf dieser Seite angezeigten Werte gelten ab 1. April 2026. Quelle: Statistik Austria – Richtwerte und Kategoriebeträge.

Richtwertmiete für deine Wohnung berechnen

Mit dem Richtwertrechner berechnest du die maximal zulässige Miete für eine konkrete Wohnung – inkl. Zu- und Abschlägen, Lagezuschlag und Befristungsabschlag.

Zum Richtwertrechner →
Hinweis Alle Angaben ohne Gewähr. Die Inhalte dieser Website dienen als Orientierung und ersetzen keine Finanzierungs-, Bau- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an entsprechende Fachleute.