Richtwertmiete Rechner

Richtwertmiete grob schätzen – Orientierung nach § 16 MRG für alle 9 Bundesländer, mit vereinfachten Zu- und Abschlägen, Lagezuschlag und Befristungsabschlag.

§ 16 MRG Richtwerte ab 1. April 2026

Stammdaten

Mietvertrag

Zuschläge

Die Schätzung gilt für Kategorie-A-Wohnungen; für Kategorie B/C ist nach § 16 Abs. 2 Z 5 MRG ein Abstrich vorzunehmen.

Prozentsätze: eigene vereinfachte Annahme, kein gesetzlicher oder amtlicher Wert.

Lagezuschlag (€/m²) Für Wien: MA-25-Lagezuschlagskarte Das Gesetz bemisst den Lagezuschlag in €/m² über den Grundkostenanteil (§ 16 Abs. 3 MRG).

Abschläge

Prozentsätze: eigene vereinfachte Annahme, kein gesetzlicher oder amtlicher Wert.

Bitte Bundesland und Nutzfläche eingeben.

So rechnet der Richtwertrechner

Ausgangspunkt ist der Richtwert des gewählten Bundeslands, gültig ab 1. April 2026 (Statistik Austria, Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 RichtWG, abgerufen 31.10.2026). Der Rechner addiert die gewählten Zuschläge und Abschläge in Prozent des Richtwerts und einen eingegebenen Lagezuschlag in €/m². Bei einem befristeten Vertrag zieht er 25 % ab.

(Richtwert + Richtwert × Summe der Zu-/Abschläge in % + Lagezuschlag) × Nutzfläche, befristet × 0,75

Wichtig: Orientierungswerte, keine gesetzlichen Sätze

Gesetzlich fest sind nur die Richtwerte und der Befristungsabschlag von 25 % (§ 16 Abs. 7 MRG); für den Lagezuschlag gibt § 16 Abs. 3 und 4 MRG eine Obergrenze und Voraussetzungen vor. Die Prozentsätze für Stockwerk, Lift, Balkon, Erhaltungszustand und die übrigen Merkmale sind vereinfachte Orientierungswerte: Das Gesetz verlangt Zuschläge und Abstriche nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens (§ 16 Abs. 2 MRG). Das Ergebnis ist daher eine Schätzung, keine Rechtsauskunft.

Ist ein vereinbarter Hauptmietzins höher als zulässig, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Das muss binnen drei Jahren bei Gericht bzw. – wo eingerichtet – bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde (§ 39 MRG) geltend gemacht werden; bei befristeten Verträgen endet die Frist frühestens sechs Monate nach Ende oder Umwandlung des Mietverhältnisses (§ 16 Abs. 8 MRG).

Richtwerte ab 1. April 2026

alle Details →
Bundesland Richtwert bis 31.3.2026
Burgenland 6,15 €/m² 6,09 €/m²
Kärnten 7,89 €/m² 7,81 €/m²
Niederösterreich 6,92 €/m² 6,85 €/m²
Oberösterreich 7,30 €/m² 7,23 €/m²
Salzburg 9,31 €/m² 9,22 €/m²
Steiermark 9,30 €/m² 9,21 €/m²
Tirol 8,22 €/m² 8,14 €/m²
Vorarlberg 10,35 €/m² 10,25 €/m²
Wien 6,74 €/m² 6,67 €/m²
Je m² Nutzfläche und Monat. Die Richtwerte ändern sich jährlich am 1. April nach § 5 Abs. 2 RichtWG idF 5. MILG (BGBl. I Nr. 114/2025); die Erhöhung zum 1. April 2027 ist mit 2 % begrenzt. Mehr zur Anpassung

Weiterführende Daten & Rechner

Hinweis Alle Angaben ohne Gewähr. Die Inhalte dieser Website dienen als Orientierung und ersetzen keine Finanzierungs-, Bau- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an entsprechende Fachleute.