Kaufnebenkosten Rechner Deutschland 2026

Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf berechnen: bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler auf einen Blick.

Grunderwerbsteuer 3,5–6,5 % Alle 16 Bundesländer Stand 2026

Eingabe

Bestimmt die Grunderwerbsteuer.

%

Typisch 1,0–1,5 % nach GNotKG (Beurkundung + Auflassung).

%

Typisch 0,3–0,5 % des Kaufpreises.

Ohne Makler: Käufer trägt keine Courtage.

Kaufnebenkosten

Gesamte Nebenkosten

Grunderwerbsteuer
Notarkosten
Grundbucheintragung
Kaufpreis + Nebenkosten

Kostenanteil

Kaufpreis Grunderwerbsteuer Notar Grundbuch + Makler

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

Bundesland Steuersatz Bei 400.000 €
Bayern 3,5 % 14 000 €
Sachsen 3,5 % 14 000 €
Baden-Württemberg 5,0 % 20 000 €
Bremen 5,0 % 20 000 €
Niedersachsen 5,0 % 20 000 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 20 000 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 20 000 €
Hamburg 5,5 % 22 000 €
Berlin 6,0 % 24 000 €
Hessen 6,0 % 24 000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 24 000 €
Brandenburg 6,5 % 26 000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26 000 €
Saarland 6,5 % 26 000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 26 000 €
Thüringen 6,5 % 26 000 €

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Deutschland?
Die Kaufnebenkosten betragen je nach Bundesland 7–13 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer 3,5–6,5 %, Notar ca. 1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Makler 0–3,57 %. In Bayern und Sachsen sind Kaufnebenkosten am niedrigsten, in NRW, Brandenburg, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein am höchsten.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?
In Deutschland zahlt grundsätzlich der Käufer die Grunderwerbsteuer. Sie wird ans Finanzamt abgeführt und muss vor Eintragung ins Grundbuch bezahlt werden. Die Steuer fällt auf den Kaufpreis an, bei Schenkung/Erbschaft gelten Ausnahmen.
Kann ich Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen?
Bei selbst genutztem Wohneigentum sind Kaufnebenkosten nicht abzugsfähig. Bei vermieteten Immobilien (Kapitalanlage) können Notar, Grundbuch und Makler als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden – sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA (Abschreibung über 33-50 Jahre), sind aber nicht sofort absetzbar. Ausnahme: Finanzierungskosten (Zinsen, Bereitstellungsprovision) sind als Werbungskosten sofort abzugsfähig.
Was ändert sich durch die Maklercourtage-Reform 2020?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Wer den Makler beauftragt (meist der Verkäufer), darf maximal 50 % der Courtage auf den Käufer umlegen. Das bedeutet: Wenn der Verkäufer z.B. 3,57 % Courtage zahlt, kann er vom Käufer maximal weitere 3,57 % verlangen – nie mehr als die eigene Courtage.

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